Smartwatch am Steuer: Erster Erfahrungsbericht aus Deutschland zu den rechtlichen Konsequenzen
Nach wie vor bedarf es einer gesetzlichen Regelung wie die Benutzung von Smartwatches am Steuer eines Kfz geahndet wird. Bisher bewegt man sich in einer rechtlichen Grauzone, die je nach Auslegung eine Strafe, eine Verwarnung oder auch keine Konsequenzen mit sich führen könnte. Ein erster Erfahrungsbericht aus Deutschland zeigt jedoch, dass Smartwatch-Träger unter Umständen die selbe Strafe erwartet, wie Nutzer eines Smartphones, die während der Autofahrt das Gerät bedienen.
Smartwatch beim Autofahren lieber ablegen
Anknüpfend an unserem Beitrag vom Juni wollen wir den ersten Erfahrungsbericht aus Deutschland als Update mit einfließen lassen. Verkehrsjurist des Automobilclubs von Deutschland (AvD) Herbert Engelmohr betonte zuletzt, dass die Benutzung von Smartwatches während der Autofahrt nicht konkret verboten ist. Dennoch lautete die Empfehlung auf Nummer sicher zu gehen und die Smartwatch während des Lenkens eines Kraftfahrzeugs abzulegen. Eine ziemlich brenzliche Thematik, die bei Smartwatch-Trägern nachvollziehbar auf Unverständnis trifft. Bis zum aktuellen Zeitpunkt ist jedenfalls noch ungewiss wie ein deutsches Gericht über den Vorfall entscheiden würde.
Etwas mehr Klarheit liefert nun der Erfahrungsbericht vom deutschen Blogger „Jackcheck“, der von der Polizei angehalten wurde, da dieser den Beamten zufolge während der Autofahrt zu lange auf das Smartwatch-Display schaute. Nach der Klärung des Sachverhalts erwartet der Blogger nun Post und ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Was in der Theorie noch recht schwammig formuliert ist, wird in der Realität also recht konsequent und mit dem höchsten Strafmaß abgegolten. Im Rahmen eines Telefonats mit einem Vertreter der zuständigen Polizeibehörde wurde mitgeteilt, dass:“Smartwatches den Fahrer genauso wie Smartphones ablenken, da sie auch Funktionen bieten, die eine normale Uhr nicht hat. Nachrichten lesen, schreiben, telefonieren und weiteres.“ Das ginge jedenfalls über die normale Nutzung einer Uhr hinaus: „Daher kann das genauso geahndet werden wie das Benutzen eines Smartphones am Steuer. Allerdings gibt es hier keine richterliche Höchstrechtsprechung. Daher kann da jeder individuell urteilen.“, heißt es in dem Bericht weiter.
Sicher handelt es sich hierbei um einen Einzelfall, bei dem das letzte Wort noch nicht gesprochen ist. Dennoch zeigt das Beispiel sehr gut, dass es nach wie vor ratsam ist, die Smartwatch während der Autofahrt abzulegen. So lange jedenfalls, bis eine eindeutige Rechtsprechung erfolgte.
Der Blogger trägt eine Pebble Time Steel, die bei einer ordnungsgemäßen Auslegung nicht gänzlich das Kriterium einer vollwertigen Smartwatch erfüllt. Wir verfolgen die Geschichte weiter und werden sicher noch einmal ein aktuelles Update liefern.