Erste Krankenkassen leisten smarte Rückerstattung

Einige Krankenkasse haben es bereits in ihr Zuschuss-System aufgenommen, andere überlegen noch wie sie es zukünftig umsetzen, andere wiederrum haben konkrete Pläne.

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So beteiligt sich bereits die AOK Nordost bei jedem Versicherten mit bis zu 50 Euro an den Kosten für die Anschaffung von Pulsmessern, Self-Trackern – wie einer Apple Watch sowie anderen digitalen Fitness-Geräten. Der Zuschuss wird alle zwei Jahre gewährt und es muss ein persönlicher Zahlungsnachweis vorliegen. Quelle: AOK Nordost

Die DKV zieht nach und bezuschusst im Jahr 2015 ebenso die Anschaffung eines solchen Gesundheitsgadgets. So erhält jeder Versicherte, der den Tarif mit Aktiv Prämie gewählt hat, 50 Euro zurück. Der Preis sowie der Hersteller der Geräte sind hier also nebensächlich. Quelle: Twitter Ergo

 

Erste Krankenkassen leisten smarte Rückerstattung

 

Laut finanzen.de spricht nun auch die Techniker Krankenkasse konkrete Pläne aus. Sie wollen ihren Versicherten sogar einen Zuschuss bzw. Gutschein von bis zu 250 Euro gewähren, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. So ist vorgesehen, dass der Versicherte vor Einreichung innerhalb eines Jahres bereits neun Punkte auf seinem TK-Konto für Sportkurse, Früherkennungsuntersuchungen oder andere Gesundheitsprogramme verzeigen kann. Der geplante Zuschuss für zum Beispiel eine Apple Watch muss allerdings noch von dem Bundesversicherungsamt genehmigt werden.

Die IKK hat bereits mitgeteilt, dass sie nicht vorsehen, Fitness-Tracker oder Smartwatches zu bezuschussen, da der Kauf allein keine gesündere Lebensweise ausmacht.

Wir können also gespannt sein, welche Krankenkasse als Nächstes nachzieht und sich den Smartwatch Zuschuss nicht nehmen lassen wird, schließlich werden dadurch sicherlich einige neue Mitglieder begrüßt werden dürfen.

Was ist mit dem Datenschutz und wer erhält Zugriff auf die gespeicherten Daten? Gegenüber der Süddeutschen Zeitung verspricht eine Sprecherin der AOK Nordost, dass die örtliche Krankenkasse auf die gespeicherten bzw. getrackten Daten weder Zugang noch Einsicht in die Dokumentation von den Mitgliedern verlangen wird.

* Der Zuschuss für Wearables fällt in das AOK-Gesundheitskonto und wird für sämtliche Geräte gewährt, die Herzfrequenz, Streckenlänge, Höhenmeter, Geschwindigkeit, Kalorienverbrauch usw. dokumentieren,  ergo für Fitnessarmbänder und Smartwatches, unabhängig vom Hersteller. Es müssen dabei Daten aus mehreren der oben genannten „Kategorien“ erhoben werden. Ein einfacher Schrittzähler wird daher nicht bezuschusst. Smartphones sind generell von dieser Regel ausgeschlossen. Dafür bezuschusst die AOK Nordost jedoch Apps, die Daten aus den genannten Kategorien erheben können – auch im Rahmen des AOK- Gesundheitskontos. Hier werden bis zu 20 Euro pro Kalenderjahr erstattet. Dies gilt für Apps, Online-Fitnessportale und andere eHealth-Angebote. Im Rahmen des Gesundheitsprogramms der AOK Nordost stehen jedem Versicherten jährlich bis zu 270 Euro für gesundheitsfördernde Leistungen zur Verfügung. Dazu zählen beispielsweise eine sportmedizinische Untersuchung, ein Zuschuss fürs Fitness-Studio oder den Sportverein, Beiträge für einen Baby-Schwimmkurs und homöopathische Arzneien. Technikbegeisterten Versicherten bezuschusst die AOK Nordost eHealth-Angebote oder Wearables.

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