Bundesnetzagentur geht gegen Kinder Smartwatches mit Babyfon-Modus vor
Kinder Smartwatches erfüllen den Zweck, dass sie den Kleinen Sicherheit bieten sollen, wenn sie mal ohne die Eltern unterwegs sind. Telefonieren, Mitteilungen austauschen und in Notfällen orten – all das sind nützliche Funktionen der Uhren, mit denen die Erwachsenen weniger Sorgen haben müssen, vor allem in der heutigen Zeit. Einige Modelle sind mit einem sogenannten Babyfon-Modus ausgestattet. Dieser wird nun in Deutschland verboten.
Der Babyfon-Modus – oder alternativ auch Monitor-Funktion genannt – ist dafür eingerichtet, dass die Eltern sich auf ihrem Smartphone über die dazugehörige App im Notfall auf die Uhr schalten können, falls sich das Kind nicht meldet. Dabei hören sie die Umgebungsgeräusche mit. Der Grund, warum diese Funktion nun untersagt wird, hat sich laut der Bundesnetzagentur aus Ermittlungen ergeben. So würden offenbar manche Eltern die technische Möglichkeit gewissermaßen zweckentfremden und den Lehrer des Kindes im Unterricht abhören. Smartwatches mit dieser Funktion gelten demnach als „unerlaubte Sendeanlage“, erklärt die Behörde in einer offiziellen Pressemitteilung.
Auch in unserem Online-Shop, in welchem Kinder Smartwatches angeboten werden, sind Modelle enthalten, welche die besagte Babyfon-Funktion bereitstellen. Konkret betroffen sind davon die hellOO, die Belio sowie die Tencent QQ Watch. Mit diesen Herstellern hat sich das Team der Smartwatch.de GmbH umgehend in Verbindung gesetzt, um zu klären, dass diese Funktion über die App für Deutschland komplett abgeschaltet wird. Schließlich sollen die Käufer rechtlich zu einhundert Prozent abgesichert sein.
Als Deutschlands Experten zum Thema Kinder Smartwatches und führender Online-Shop sehen wir uns in der Pflicht, die anderen Hersteller um eine Lösung im Sinne der Kunden zu bewegen. Sobald uns neue Erkenntnisse vorliegen, informieren wir Sie umgehend darüber.